Tabellenerhöhungen um 2,4 % ab 1. März 2016 und um 2,35 % ab 1. Februar 2017 – Leistungskürzungen bei der Zusatzversorgung abgewehrt – Übernahmeregelung für Azubis wird fortgeführt
Die Tarifeinigung im Überblick:
Betriebliche Altersversorgung
Den von den Arbeitgebern geforderten Eingriff in das Leistungsrecht hat ver.di abgewehrt. Auch die einseitige Belastung der Versicherten aller Zusatzversorgungskassen konnte durch gute Argumente und die klaren Signale unserer Mitglieder verhindert werden. Nur in den Kassen, bei denen ein tatsächliches Finanzierungsproblem besteht, werden Beiträge erhoben oder erhöht - und zwar zu gleichen Teilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beitragssenkungen gelten in Zukunft für beide Seiten.
Bei der Versorgungskasse des Bundes und der Länder (West) wird ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage erhoben. Er beträgt ab 1. Juli 2016 0,2 Prozent, ab 1. Juli 2017 0,3 Prozent und ab 1. Juli 2018 0,4 Prozent. Bei den kommunalen Zusatzversorgungskassen Baden-Württemberg, Wiesbaden, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wird ein zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag zur Umlage erhoben. Er beträgt ab 1. Juli 2016 0,2 Prozent, ab 1. Juli 2017 0,3 Prozent und ab 1. Juli 2018 0,4 Prozent.
Grundsätzlich gilt: Die Arbeitgeber tragen in gleichem Maße zur Finanzierung bei. Die Tarifregelungen für die Zusatzversorgung sind 2026 erstmals kündbar.
Die Beschäftigten im Nahverkehr verdienen Wertschätzung und angemessene Bezahlung für ihre engagierte und verantwortungsvolle Arbeit. Mit diesem Verhandlungsergebnis ist uns gemeinsam ein weiterer Schritt dahin gelungen. Die angebotene Entgelterhöhung liegt deutlich über der erwarteten Inflationsrate von 0,5 Prozent für 2016 und 1,5 Prozent für 2017.
__________________
Alle Infos im Tarifinfo