Frauen und Gleichstellungspolitik

Equal Pay Day 2015

Aktionstag für gleiches Entgelt
30.01.2015
Equal Pay Day

Frauen in Deutschland verdienen im Durchschnitt 21,6 % weniger als ihre Kollegen. Um das Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am 31.12. des Vorjahres hatten, müssen Frauen bis zum sogenannten Equal Pay Day des Folgejahres arbeiten. Der nächste Equal Pay Day in Deutschland findet am Donnerstag, den 20. März 2015 statt.

Mit dem Symbol der roten Tasche soll auf diese roten Zahlen in den Geldbörsen der Frauen hingewiesen werden. In einem breiten Bündnis von Frauenverbänden finden an diesem Tag bundesweit zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt. Manche Frauen kleiden sich oft auch in rot-schwarz: Von Kopf bis zu den Knöcheln in rot für die roten Zahlen, die Schuhe und Strümpfe in schwarz.

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit klingt sehr einleuchtend, ist aber noch lange nicht Realität:

Frauen arbeiten in schlechter bezahlten Berufen und Branchen und auf niedrigeren Stufen der Karriereleiter als Männer. Frauen unterbrechen oder verkürzen wegen Kinderbetreuung und Pflege ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger als Männer. Arbeitsanforderungen in so genannten typischen Frauenberufen z. B. Erziehung und Pflege von Menschen werden schlechter bewertet als Anforderungen in so genannten typischen Männerberufen, die z. B. mit Technik oder viel Geld zu tun haben. Das schlägt sich in der Eingruppierung nieder. Sogar bei gleicher Ausbildung, gleichem Alter, gleichem Beruf und gleichem Betrieb erhalten Frauen ca. 12 % weniger Entgelt. Also doch: Das Geschlecht sorgt noch heute dafür, dass weniger Geld ins Portemonnaie kommt. Fakt ist, dass hierfür bestehende Rollenbilder und die Aufgabenverteilung in den Familien ursächlich sind.

Frauen haben “Recht auf Mehr!“ Wir fordern:

  • gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit, damit Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis geschlechtergerecht zu gestalten.
  • einen gesetzlichen Mindestlohn als Lohnuntergrenze, weil Frauen besonders häufig für Dumpinglöhne arbeiten müssen.
  • alle Arbeitsverhältnisse sozial abzusichern, um alle Arbeitnehmer/innen bei der Durchsetzung ihres Anspruches auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall u.v.a.m. zu unterstützen.
  • einen Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung, damit Frauen nach einer familienbedingten Reduzierung ihre Arbeitszeit wieder aufstocken können.