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Rechtsschutz

Wenn es ernst wird!

Schutz durch die Arbeitsrechtsexperten
Wenn es um den Beruf und damit um die wirtschaftliche Existenz geht, sollten Erwerbstätige im Konfliktfall den bestmöglichen Rechtsschutz erhalten. Deshalb bietet die Gewerkschaft ver.di ihren Mitgliedern kostenfreien Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts an. Denn wer könnte den Mitgliedern im Fall der Fälle besser zu Seite stehen als die Arbeits- und Sozialrechtsprofis von Deutschlands versiertestem Anwalt in Fragen des Arbeitnehmerrechts?

Bestens vertreten
Für den ver.di-Rechtsschutz arbeiten spezialisierte Juristinnen und Juristen von ver.di und der DGB Rechtsschutz GmbH. Jährlich werden diese in ca. 50.000 Verfahren für unsere Mitglieder tätig. Der Rechtsschutz erstreckt sich aber nicht nur auf das Arbeits- und Sozialrecht. Auch in Fragen des Beamtenrechts und im berufsbezogenen Vertrags- und Urheberrecht bietet der gewerkschaftliche Rechtsschutz kompetente fachliche Vertretung.

Kompetent beraten
Der Gang vor den Richterstuhl sollte in einem Streitfall nur die letzte Möglichkeit sein. Deshalb beginnt der Rechtsschutz bei ver.di immer mit einer umfassenden Beratung zum Sachverhalt und möglichen Vorgehen. Wenn sich zeigt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich ist, streiten unsere Juristinnen und Juristen für Ihr Recht – wenn nötig, durch die Instanzen. ver.di übernimmt dann die Kosten des Verfahrens.

Vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen

Da unsere Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre in vielen, auch auswärtigen, Terminen gebunden sind, ist für Beratungsgespräche eine vorherige Terminvereinbarung dringend erforderlich, um lange Wartezeiten oder gar vergebliche Wege zu vermeiden.

Für dringende fristwahrende Angelegenheiten (insbesondere Kündigungsschutzklagen) besteht auch die Möglichkeit, sich direkt beim Arbeitsgericht zu melden. Dies kann schriftlich bei der Rechtsantragstelle der zuständigen Arbeitsgerichte erfolgen.

  • Arbeitsgericht Düsseldorf
    (Zuständig für die Stadt Düsseldorf und den Kreis Mettmann, mit Ausnahme der Städte Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath)
     
    Ludwig-Erhard-Allee 21
    40227 Düsseldorf
     
    Postfach 101345
    40004 Düsseldorf
     
    Telefon: 0211 / 77 70 - 0
    Telefax: 0211 / 77 70 – 22 99
     
     
  • Arbeitsgericht Wuppertal
    (Zuständig für Remscheid, Wuppertal, Heiligenhaus, Hückeswagen, Radevormwald, Velbert, Wülfrath)
     
    Eiland 2
    42103 Wuppertal
     
    Postfach 10 18 04
    42018 Wuppertal
     
    Telefon: 0202 / 498 - 0
    Telefax: 0202 / 498 – 94 00
     
     
  • Arbeitsgericht Solingen
    (Zuständig für Solingen, Leverkusen, Burscheid, Leichlingen, Wermelskirchen)
     
    Wupperstraße 32
    42651 Solingen
     
    Postfach 10 12 03
    42612 Solingen
     
    Telefon: 0212 / 28 09 - 0
    Telefax: 0212 / 28 09 - 61

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