Pressemitteilung

OVG NRW entscheidet Antrag der Gewerkschaft ver.di: Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der ProWein 2024

Pressemitteilung vom 06.03.2024

Das OVG NRW hat dem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di stattgegeben, die für Sonntag, den 10.3.2024 geplante Öffnung aller Verkaufsstätten in der
Innenstadt von Düsseldorf zu untersagen.

„Das ist eine gute Nachricht für tausende Beschäftigte im Einzelhandel in Düsseldorf, die jetzt bei hoffentlich frühlingshaftem Wetter einen schönen,
freien Sonntag haben“, erklärt Stephanie Peifer, Geschäftsführerin des ver.di Bezirks Düssel-Rhein-Wupper.


„Eine wirkliche Überraschung ist diese Entscheidung nicht, das OVG NRW hat vielmehr ausdrücklich an seine bisherige Rechtsprechung angeknüpft, auf die wir im Rahmen unserer Anhörung bereits hingewiesen haben. Aber für die Ratsmehrheit zählen offenbar die Umsatzwünsche der Einzelhandelsunternehmen in der Düsseldorfer City mehr als die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel“, bemerkt Peifer.

„Für die Zukunft wünsche ich mir hier ein Umdenken der Politik, wir sind immer gesprächsbereit, aber man muss auch auf uns hören und nicht immer nur auf die Unternehmen“, so Stephanie Peifer.

„Hier zeigt sich wieder, dass es eine starke Gewerkschaft braucht, um die Rechte und Interessen der Beschäftigten im Einzelhandel zu vertreten“, so der für den Handel zuständige Gewerkschaftssekretär Robert Puleski.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Messe „ProWein 2024“ (nrw.de)

 

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