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    Beantragung von Presseausweisen für hauptberuflich journalistisch tätige ver.di-Mitglieder.

    Presseausweis 2016
    © dju

Presseausweise

Ausstellung bei ver.di

Der ver.di-Fachbereich Medien, Kunst und Industrie und die Geschäftsstellen der Deutschen Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) in ver.di sind berechtigt, den bundeseinheitlichen Presseausweis auszustellen.
Der Presseausweis wird jährlich neu ausgestellt.

Für Mitglieder kostenlos

Für hauptberuflich journalistisch tätige Mitglieder der ver.di-Fachgruppe Medien ist der Presseausweis kostenlos. Satzungsgemäße Beitragszahlung natürlich vorausgesetzt. Hauptberuflich journalistisch tätige Mitglieder anderer DGB-Gewerkschaften können eine Anschlussmitgliedschaft erwerben. Die Kosten für den bundeseinheitlichen Presseausweis sind im ver.di-Mitgliedsbeitrag enthalten.

 
Der Presseausweis ist ein wichtiges Dokument, um sich als hauptberuflich tätige Journalistin oder als Journalist erkennbar zumachen, auch wenn er seit 2009 ohne die Unterschrift der Innenminister ausgestellt wird. Gemeinsam hergestellt für dju, DJV, BDZV, VDZ, Freelens und VDS ist und bleibt er ein wichtiges Recherchewerkzeug für die Profis.

Journalistinnen und Journalisten aus NRW müssen den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an

   ver.di Landesbezirk NRW
   Team Presseausweise
   Karlstraße 123 - 127
   40210 Düsseldorf

senden.

Ein Antrag nur per Mail ist wegen der dann fehlenden Unterschrift nicht möglich und verzögert die Bearbeitung.

Die Anträge können während des ganzen Jahres gestellt werden. Sie werden bearbeitet, sobald die entsprechende Überweisung (Für Autoschild bzw. Bearbeitungsgebühr für Nichtmitglieder - siehe unten) eingegangen ist.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Presseausweises ist die hauptberuflich journalistische Tätigkeit. Dabei ist es unerheblich, ob als fest angestellte Redakteurinnen und Redakteure oder freiberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten gearbeitet wird. Studierende in Journalismusstudiengängen sowie Studierende anderer Fächer, die hauptberuflich journalistisch tätig sind, können ebenfalls einen Presseausweis beantragen (Nachweise erforderlich).
Der Presseausweis dient als Legitimation gegenüber Behörden und Polizei, Messegesellschaften und sonstigen Unternehmen. Auf der Rückseite steht deshalb der Hinweis: "Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind nach Maßgabe der Landespressegesetze verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Institutionen und Unternehmen werden gebeten, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen."

Die stabile Plastikkarte im Scheckkartenformat ist markenrechtlich geschützt. Mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen wie Guillochendruck, Microschrift, Fluoreszenz, Hologramm u.a. versehen, wird sie jährlich neu mit wechselnder Farbgestaltung und groß aufgedruckter Jahreszahl ausgestellt. Dafür muss jährlich ein neuer Antrag gestellt werden. Auch wenn man schon Inhaber eines Presseauweises war, muss mit dem neuen Antrag die andauernde hauptberufliche journalistische Tätigkeit erneut nachgewiesen werden.

Neben dem ausgefüllten Antragsformular sind erforderlich:

  • Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit
  • ein Passbild

Bearbeitungsgebühren, die mit der Antragstellung fällig werden:

  • für Nicht-ver.di/dju-Mitglieder: Erstausstellung pro Kalenderjahr 80 Euro (incl. MWSt)
  • Neuausstellung im Geltungsjahr wegen Verlust oder Diebstahl: 40 Euro.
  • Diese Ausstellungsgebühr wird in unveränderter Höhe unabhängig vom Antrags-/Ausstellungsdatum fällig.
  • Für ver.di-Mitglieder ist die Ausstellungsgebühr im Mitgliedsbeitrag enthalten.
  • Das neue - ebenfalls jährlich wechselnde - Autoschild kostet für alle - Mitglied oder nicht - 10 Euro pro Exemplar.

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